Falschparker melden in Köln

Zwei Möglichkeiten, Falschparker schnell und einfach der Stadt Köln zu melden. 1. Online-Formular / 2. weg-li

1. Online-Formular

Die Stadt Köln bietet ein Online-Formular zur Meldung von Falschparkern. Einfach ausfüllen, Fotos des Fahrzeugs anhängen und abschicken.

Das geht von jedem Laptop, Smartphone und Tablet. Das Formular bietet sich insbesondere an, wenn ihr nicht unterwegs melden, sondern das später in Ruhe erledigen wollt. Wollt ihr ein Foto machen und direkt vor Ort melden, ist Wegeheld die bessere Variante (siehe unten).

Tipp: Ihr könnt Euch mittels des Formulars eine Vorlage erstellen. Einfach ausfüllen und unten rechts auf speichern klicken. Dadurch erhaltet ihr eine HTML-Datei, die ihr problemlos vom Laptop, Smartphone und Tablet öffnen könnt. Dann müsst ihr nicht jedes Mal alle Daten neu eingeben.

Tipp 2: Ihr könnt Euch für Stellen, an denen ihr regelmäßig Falschparker melden müsst, jeweils ein extra Formular vorausfüllen und abspeichern. Dann ist auch die Adresse schon passend vorausgefüllt.

2. weg-li

weg-li ist ein Online-Service, der das Erfassen der zur Meldung notwendigen Informationen IT-unterstützt vereinfachen soll.

Man lädt die Bilder der falschparkenden Autos hoch und der Service versucht den Standort (wie ein Blick in das FAQ vermuten lässt, werden diese Informationen aus den JPG-Informationen ausgelesen, soweit bei der Aufnahme ein Standort erfasst wurde), das Nummernschild und den Verstoß automatisch zu erkennen. Ggf. muss man dann noch einige Informationen ergänzen. Dann kann das Ganze über die Plattform per E-Mail ans Ordnungsamt gesendet werden.

Interessant ist, dass dank der zentralen Meldeplattform Statistiken über gemeldete Falschparker je PLZ-Bereich erstellt werden können. Auch ist ersichtlich, wie viele andere Benutzer in einem (z.B. dem eigenen) PLZ-Bereich aktiv/angemeldet sind. Zusätzlich existieren „Ranglisten“ der aktivsten Nutzer (unter Angabe von Pseudonymen, nicht der Klarnamen). So entsteht ein Community-Gefühl.

Außerdem bietet die Plattform einen Massen-Upload um mehrere Meldungen gebündelt hochzuladen.

Der Service bedarf der Registrierung (eine E-Mail-Adresse reicht). Wir haben ihn bisher nicht ausprobiert.

Was muss ich bei einer Meldung angeben?

Zu Dir:

  • Deinen Namen (anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet)
  • Eine „ladungsfähige“ Anschrift
    • Dort eingehende Post muss Dich erreichen. Dabei muss es sich nicht um Deine Wohnadresse handeln, es kann z.B. auch die Anschrift Deiner Arbeitsstelle sein.
  • Eine E-Mail-Adresse

Zum Fahrzeug:

  • Der „Tattag“
  • Die „Tatzeit“ – von
    • Wichtig: Steht jemand mehr als 3 Minuten, „parkt“ er im rechtliche Sinne. Vorher ist es nur „halten“, wenn man sich nicht vom Fahrzeug entfernt. Teilweise steigt das Bußgeld mit der Dauer des Verstoßes (siehe „Tatvorwurf“)
  • Der Ort, an dem der Falschparker stand
  • Das Kennzeichen des Fahrzeugs
    • Das Online-Formular fragt auch nach der Fahrzeugart (PKW etc.), der Marke und der Farbe des Fahrzeugs. Ggf. kann man hier einfach auf das Foto verweisen (siehe Foto). Zur Sicherheit tragen wir die Daten aber einfach ein.
  • Der „Tatvorwurf“
    • Es bietet sich an, hier die aus Eurer Sicht in Frage kommenden Verstöße einzutragen.
    • Den offiziellen Bußgeldkatalog findet ihr hier (u.a. als PDF). Einfach mal im Dokument nach „Radweg“, „Schutzstreifen“ oder „Gehweg“ suchen.
    • Die Wichtigsten Tatbestände aus unserer Sicht stellen wir hier in Kürze ein.
  • Fotos
    • Wichtig: Diese sollten nicht nur das Fahrzeug und das Nummernschild, sondern auch die Umgebung zeigen. Der Verstoß muss gut erkennbar sein, also z.B. der blockierte Radweg oder der Enge Durchgang abgelichtet werden.

Update (02.04.2021)

Die App „Wegeheld“ haben wir entfernt, da diese nicht weiterentwickelt wird. weg-li ist soweit ersichtlich deren inoffizieller Nachfolger.

Freie Rad- und Gehwege

Radwege und Gehwege sind leider häufig durch parkende Autos blockiert. Radfahrer*innen und Fußgänger*innen müssen sich vorbeiquetschen oder gar auf die Fahrbahn in den fließenden Autoverkehr ausweichen. Das ist nicht nur unbequem, sondern häufig auch gefährlich, gerade für Menschen mit Kindern – Kinderwägen und Lastenräder bzw. Kinderanhänger brauchen ausreichend Platz.

Warum machen Autofahrer *innen das?

Spricht man die Fahrer*innen der Autos an, reichen die Reaktionen meist von Desinteresse bis hin zur Gewaltandrohung.

Auch die von Autofahrer*innen gerne bemühten „nur 5 Minuten“ stellen für die in diesem Zeitraum vorbeikommenden Rad- und Fußgänger*innen ein Problem dar. Und: das nächste Auto folgt meist sogleich und blockiert wiederum 5 Minuten den Weg (und so weiter). Im Ergebnis ist der Rad- oder Fußweg also meist durchgehend blockiert.

Es scheint also kein Bewusstsein für die durch das Blockieren von Rad- und Gehwegen verursachten Gefährdungen vorhanden zu sein.

Aber das ist doch verboten?

Leider korrespondiert die Höhe der Bußgelder mit dem Gefühl der Autofahrer*innen (wenn überhaupt) nur ein Kavaliersdelikt zu begehen. Das Verwarngeld nach dem Bußgeldkatalog beträgt meist nur um die 20 EUR.

Das soll sich ändern:

  • Rad- und Gehwegparken (und auch das reine (an)Halten!) soll bis zu 100 EUR und einem Punkt in Flensburg kosten
  • Auch das reine (an)Halten soll auf allen Rad- und Gehwegen verboten werden

Leider war die entsprechende Anpassung des Bußgeldkatalogs nur ein paar Wochen in Kraft bis sie aus rein formalen Gründen vom Bundesverkehrsminister außer Kraft gesetzt wurde. Statt einfach den Formfehler mit einem schnellen Beschluss im Bundesrat zu korrigieren, versucht Herr Scheuer die Chance zu nutzen, die in der Novelle vorgesehenen Fahrverbote für Tempoüberschreitungen um > 21 km/h zurückzudrehen. Mehr dazu lest ihr z.B. hier.

Höhere Bußgelder wären ein wichtiger Schritt, allein aber nicht in der Lage, das Problem zu lösen. Der Überwachungsdruck (also die gefühlte Chance der Autofahrer*innen erwischt zu werden) ist nämlich weiterhin gering.

Dies hat aus unserer Sicht zwei Gründe:

  • Das Ordungsamt konzentriert seine Kräfte leider auf die Kontrolle überzogener Parktickets statt auf die Vermeidung und Beseitigung von Behinderungen und Gefährdungen (sprich: die „Gefahrenabwehr“).
    • Das verwundert umso mehr, als dass sich dies kaum rechnen wird. Denn das Verwarngeld beträgt dort nur 20 – 40 (bei über 3 Stunden zu viel) EUR. Der Erfassungs- und Eintreibeaufwand steht dazu in keinem Verhältnis. Parkt jemand gänzlich ohne Parkschein werden wohl meist gerade mal 20 EUR fällig, denn wie soll man feststellen, wie lange jemand dort gestanden hat?
  • Die oben genannten 5-Minuten-Parker sind naturgemäß schwer zu „erwischen“.

Im Ergebnis ist also die Chance erwischt zu werden, sehr gering. Und da bei vielen Autofahrer*innen kein Problembewusstsein vorhanden zu sein scheint (siehe oben), wird einfach weiter gemacht.

Was kann man tun?

Man meldet Autofahrer*innen, die einen behindern oder gar gefährden konsequent an das Ordnungsamt. Dabei geht es nicht darum, sich „zu rächen“, sondern, das Unrechtsbewusstsein zu schärfen. Dabei wird nicht nur der Betroffene sein Verhalten in Zukunft hoffentlich ändern, sondern möglicherweise sein Leid (oder auch Erkenntnisgewinn) mit seinen Nachbarn, Freunden, der Familie oder Kollegen teilen.

Das Ziel ist nicht der Einzelne, sondern, dass sich strukturell etwas ändert.

Wie man schnell und einfach Falschparker dem Ordnungsamt der Stadt Köln melden kann, lest ihr in diesem Beitrag.

Update

Leider ist der neue Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt. Das haben wir im Abschnitt zur Höhe der Bußgelder entsprechend berücksichtigt.